§ 10 Rechte der Mitglieder

 

1) Die Mitglieder sind berechtigt zur Teilnahme am allgemeinen Vereinsleben und zu dessen aktiver Gestaltung.

 

2) Die Mitglieder sind insbesondere berechtigt:

 

a) durch Ausübung des Stimmrechtes an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung teilzunehmen,

b) die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen zu nutzen,

c) an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen

 

3) Die Mitglieder sind berechtigt zur Mitwirkung in den Organen des Vereins.

 

4) Die Mitglieder sind zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

 

§ 11 Pflichten der Mitglieder

 

1) Die Mitglieder sind Ihren Möglichkeiten entsprechend verpflichtet zur Teilnahme am allgemeinen Vereinsleben und zu dessen aktiver Gestaltung.

 

2) Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:

 

a) die Satzung des Vereins zu befolgen

b) nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln

c) die durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge pünktlich zu bezahlen

d) an den Veranstaltungen des Vereins nach Kräften und Möglichkeit mitzuwirken

e) in allen aus der Mitgliedschaft zum Verein erwachsenden Rechtsangelegenheiten zunächst den Vorstand in Anspruch zu informieren und sich mit ihm zu beraten.

 

§ 12 Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

§ 13 Zusammensetzung und Vertretungsmacht des Vorstandes

 

1) Der Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Protokollführer.

 

2) Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Ersten Vorsitzenden vertreten.

 

3) Die Alleinvertretungsmacht des Ersten Vorsitzenden ist auf alle Geschäfte, die der angemessenen Erfüllung des Vereinszwecks dienen, beschränkt.

 

4) Die Alleinvertretungsmacht des Ersten Vorsitzenden erstreckt sich insbesondere auch auf die Anmeldung zur Eintragung ins Vereinsregister sowie später erforderliche Änderungen.