§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1) Der Verein führt den Namen TierTisch Bielefeld. Er wurde in das Vereinsregister eingetragen. Nach Eintragung lautet der Name des Vereins TierTisch

Bielefeld e. V..

 

2) Der Verein hat seinen Sitz in Bielefeld.

 

3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr des Vereins ist ein Rumpfgeschäftsjahr.

 

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit

 

1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes. Zweckverwirklichung ist die Abgabe von Futter gegen ein geringes Entgelt und die Information und Beratung über eine artgerechte Haltung für Haustiere. Das Futter wird überwiegend aus Spenden bezogen und teilweise aus dem Entgelt der Kunden und aus Spendengeldern hinzugekauft.

 

Sozial schwachen Mitbürgern sollen unbürokratisch in der Futterausgabestelle, in abgepackten oder zusammengestellte Paketen/Rationen bereitgestellt werden, für

mindestens 4 Tage.

Bezugsberechtigt sind Personen, die im Besitz eines Bielefeld Passes, ALG – II – Bescheides, Rentenbescheides, Grundsicherungsbescheides oder ähnlichem sind und diese uns als Nachweis erbringen.

 

Der Verein ist bestrebt schlechte Haltung aus welchen Gründen auch immer im bekannten Umfeld des Tieres zu erkennen und/ oder zu beheben. Vorhandene Probleme werden wenn nötig mit Fachleuten besprochen.

 

Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Unterstützung der Zucht von Haustieren bzw. die Unterstützung des Sammelns (Animal Hording)von Haustieren. Besitzer von neu angeschafften Tieren aufgrund des TierTisches Bielefeld e. V. werden von uns nicht unterstützt.

 

Der Vereinszweck wird insbesondere realisiert durch Sach-, Futter- und Geldspenden.

„Der Verein oder die von ihm benannten Personen, können im Namen des Vereins Sachspenden, die nicht in Futter bestehen, zur satzungsmäßigen Verwendung veräußern.“

„Als weitere große Aufgabe wird die tierärztliche Betreuung durch Zuschüsse seitens des Vereins erfüllt. Dies betrifft u.a. Kastrationen und Impfungen sowie Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittel, die gegen ein geringes Entgelt abgegeben werden.“

Ebenso kann weiteres Tierzubehör (z.B. Körbchen, Betten, Geschirre, Leinen, etc.) gegen ein geringes Entgelt abgegeben werden.

 

Ferner arbeitet der Verein mit anderen Tierschutzorganisationen und Hilfsorganisation für Mensch (z.B. Bielefelder Tisch)und Tier zusammen.

 

Nicht artgerechte Haltung sollte bei beratungsunempfänglichen Haltern, sowie bei offensichtlichen Misshandlungen als letztes Mittel durch Einschaltung der zuständigen Behörden beseitigt werden.

 

2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

 

5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Alle Mitarbeiter sind ehrenamtlich ohne Vergütung für den Verein tätig.

 

6) Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.