§ 14 Zuständigkeit und Aufgaben des Vorstandes

 

1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und erledigt alle Angelegenheiten und Verwaltungsaufgaben des Vereins, soweit diese nicht durch Satzung oder Gesetz anderen Organe des Vereins zugewiesen sind.

 

2) Der Vorstand ist insbesondere zuständig für folgende Angelegenheiten:

 

a) Einberufung, Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung

b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlungen

c) Aufstellung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr

d) Erstellung des Jahresberichtes für das Geschäftsjahr

e) Buchführung im Geschäftsjahr

f) Aufnahme von Mitgliedern.

 

3) Während der Öffnungszeiten der Futterausgabestelle muss mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend sein.

 

§ 15 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

 

1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl des nächsten Vorstandes im Amt.

 

2) Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.

 

3) Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer aus dem Vorstand aus, kann der Gesamtvorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied wählen.

 

4) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines jeden Vorstandsmitgliedes.

 

§ 16 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes

 

1) Der Vorstand beschließt in Sitzungen.

 

2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Vorstandes eingeladen wurden und mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

 

3) Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen grundsätzlich durch den Ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch den Zweiten Vorsitzenden. Eine Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden.

 

4) Für Sitzungen sollte die Einberufungsfrist von mindestens einer Woche eingehalten werden.

 

5) Im begründeten Einzelfall kann zu einer Sitzung mündlich und ohne Einhaltung der Einberufungsfrist eingeladen werden. Die Begründung ist zu Beginn der Sitzung vorzutragen.

 

6) Die Sitzungen leitet der Erste Vorsitzende, im Verhinderungs- oder Vereinbarungsfall der Zweite Vorsitzende.

 

7) Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ersten Vorsitzenden.

 

8) Der Vorstand kann mit einfacher Stimmenmehrheit Beisitzer bestimmen. Die Beisitzer sind jedoch nicht stimmberechtigt und nicht berechtigt zur Vertretung des Vereins. Die Beisitzer haben eine beratende Stimme.

 

9) Der Vorstand kann Geschäftsordnungen erlassen.

 

10) Die Abstimmungen sind offen durchzuführen.